Staatliches Forstamt Seesen (Bestand)
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NLA WO, 13 N Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.7 Forstverwaltung >> 3.4.7.1 Forstämter
1891-1968
Enthält: u.a. Einrichtungswerke; Flächenbuch; Forstinteressenten u. Genossenschaften, darin u.a. Rauchschäden
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g775 ).
Das Staatliche Forstamt Seesen ging nach 1945 aus dem braunschweigischen Forstamt Seesen I hervor. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 wurde dieses in Staatliches Forstamt Seesen umbenannt. Nach der Auflösung des Forstamtes Langelsheim zum 1. Oktober 1974 ging dessen Zuständigkeitsberiech auf die Forstämter Seesen und Lautenthal über. Während sich die Zuständigkeit Ende der 1970er Jahre auf die Revierförstereien Herrhausen, Hohestein, Langelsheim, Münchehof, Neuekrug und Seesen sowie auf die Funktionsstelle Wegebau beschränkte, wurden die Kompetenzen des Forstamtes immer mehr erweitert, so dass das Forstamt 2004 für folgende Bereiche verantwortlich war:
Geschichte des Bestandsbildners: - Revierförstereien: Hahnenklee, Kranichsberg, Langelsheim, Lautenthal, Münchehof, Neuekrug, Riesberg, Seesen und Wolfshagen;
- Betreuungsforsten: Harzwasserwerke (Innerste- und Granetalsperre), Gemeinheit Wolfshagen, Forstbetriebsgemeinschaften Grotenberg und Lüthenberg, Stadt Langelsheim, Forstgenossenschaft Lüthenberg, Harzklub-Zweigverein Lautenthal, Kirchenforst Langelsheim und Wolfshagen;
- Holzinteressenschaft Lüttgenberg;
- Forstbetriebsgemeinschaft Jerstedt.
Am 1. Januar 2005 wurde die regionale Zuständigkeit des Nds. Forstamts Seesen, das Teil der Anstalt Nds. Landesforsten wurde, um das Gebiet des aufgelösten Staatlichen Forstamts Stauffenberg erweitert.
Heute umfasst das Nds. Forstamt Seesen elf Revierförstereien (Altgandersheim, Altes Amt, Braune Heide, Hohestein, Langelsheim, Lautenthal, Luchsstein, Neckelnberg, Riesberg, Stauffenburg und Wolfshagen) und erstreckt sich zwischen Bad Gandersheim, Lutter und der Granetalsperre im Osten bis vor die Tore Osterodes im Süden. Es hat eine Fläche von 13.450 ha Landeswald und 4.200 ha Betreuungsforsten. Daneben gehören zum Zuständigkeitsbereich das Technische Stützpunktforstamt Maschineneinsatz, der Wegebaustützpunkt und die Funktionsstelle Holzverkaufskoordination.
Stand: August 2016
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält bisher nur Akten der Zugänge 68/1995 und 2/2000. Die Verzeichnung und Eingabe in die EDV erledigte Rainer Lohlker.
Stand: Januar 2000
Der Bestand wurde 2012 und 2015 um zwei weitere Zugänge ergänzt und umfasst nun vier Zugänge.
Stand: August 2016
Bearbeiter: Rainer Lohlker (2000)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g775 ).
Das Staatliche Forstamt Seesen ging nach 1945 aus dem braunschweigischen Forstamt Seesen I hervor. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 wurde dieses in Staatliches Forstamt Seesen umbenannt. Nach der Auflösung des Forstamtes Langelsheim zum 1. Oktober 1974 ging dessen Zuständigkeitsberiech auf die Forstämter Seesen und Lautenthal über. Während sich die Zuständigkeit Ende der 1970er Jahre auf die Revierförstereien Herrhausen, Hohestein, Langelsheim, Münchehof, Neuekrug und Seesen sowie auf die Funktionsstelle Wegebau beschränkte, wurden die Kompetenzen des Forstamtes immer mehr erweitert, so dass das Forstamt 2004 für folgende Bereiche verantwortlich war:
Geschichte des Bestandsbildners: - Revierförstereien: Hahnenklee, Kranichsberg, Langelsheim, Lautenthal, Münchehof, Neuekrug, Riesberg, Seesen und Wolfshagen;
- Betreuungsforsten: Harzwasserwerke (Innerste- und Granetalsperre), Gemeinheit Wolfshagen, Forstbetriebsgemeinschaften Grotenberg und Lüthenberg, Stadt Langelsheim, Forstgenossenschaft Lüthenberg, Harzklub-Zweigverein Lautenthal, Kirchenforst Langelsheim und Wolfshagen;
- Holzinteressenschaft Lüttgenberg;
- Forstbetriebsgemeinschaft Jerstedt.
Am 1. Januar 2005 wurde die regionale Zuständigkeit des Nds. Forstamts Seesen, das Teil der Anstalt Nds. Landesforsten wurde, um das Gebiet des aufgelösten Staatlichen Forstamts Stauffenberg erweitert.
Heute umfasst das Nds. Forstamt Seesen elf Revierförstereien (Altgandersheim, Altes Amt, Braune Heide, Hohestein, Langelsheim, Lautenthal, Luchsstein, Neckelnberg, Riesberg, Stauffenburg und Wolfshagen) und erstreckt sich zwischen Bad Gandersheim, Lutter und der Granetalsperre im Osten bis vor die Tore Osterodes im Süden. Es hat eine Fläche von 13.450 ha Landeswald und 4.200 ha Betreuungsforsten. Daneben gehören zum Zuständigkeitsbereich das Technische Stützpunktforstamt Maschineneinsatz, der Wegebaustützpunkt und die Funktionsstelle Holzverkaufskoordination.
Stand: August 2016
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält bisher nur Akten der Zugänge 68/1995 und 2/2000. Die Verzeichnung und Eingabe in die EDV erledigte Rainer Lohlker.
Stand: Januar 2000
Der Bestand wurde 2012 und 2015 um zwei weitere Zugänge ergänzt und umfasst nun vier Zugänge.
Stand: August 2016
Bearbeiter: Rainer Lohlker (2000)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
0,9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ