Ratsurkunde über das Testament des Hans Engelhard Keßmann. Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg beurkunden das Testament des Hanns Engehard Keßman, Bürger und Händler zu Nürnberg vom dreyczehenden July 1613 mit folgendem Inhalt: Er bestimmt, dass man. 1. seinen Leichnam zu Erde bestatten soll. 2. als erstes seine Schulden von seiner Hinterlassenschaft bezahlen soll. Er vermacht: 1. jedem der vier Siechkobel 2 fl. 2. den Hausarmen 12 fl. 3. seinem Beichtvater, dem Herrn M. Georg Müller, Kaplan bei St. Sebald, 6 fl. 4. seinem Stiefvater, dem Goldschmied Abraham Tüttich ein vergoldetes Trinkgeschirr. 5. Ursula, Frau des Wappen- und Steinschneiders Arnold Langen deß Elltern, 25 fl. 6. den drei Kindern des Goldschmieds Michael Kaab aus erster Ehe, namentlich Lorenz, Maria und Michael als Schwesterkinder seiner seligen Mutter, zusammen 100 fl. 7. dem Brudersohn seiner seligen Mutter, dem Goldarbeiter Sebastian Blauher, der ihm laut seinem Schuldregister noch 200 fl schuldig ist, erlässt er diese Schulden. 8. dem Sohn seines Gevattern, des Goldschmieds Oßwaldt Eißler, namentlich Sigmundt, 6 fl. 9. seiner Dienstmagd Katherina Krämerin 5 fl. 10. alle sonstigen Hinterlassenschaften seiner Ehefrau Margaretha, die er als Universalerbin einsetzt. Sollte sie jedoch vor ihrer Mutter im Witwenstand versterben, soll seine Hinterlassenschaft zu einem Drittel an Sebastian Blauherr, und zu zwei Dritteln an die Kinder des Michael Kaab aus erster Ehe gehen. Stirbt aber genannter Blauherr vor Eintreten dieses Falls ohne eheliche Erben, soll die Hinterlassenschaft allein an die Kaabischen Kinder fallen. Und da er den Blauherr und die Kaabischen Kinder nun für den besagten Fall zu Erben gesetzt hat, ist es sein Wille, dass an die Mutter seiner Ehewirtin, die Witwe des Georg Völlisch, sowie deren Söhne, nichts von seinen Gütern und Hinterlassenschaften erhalten soll. Erlebt aber seine Ehefrau den Tod ihrer Mutter und verheiratet sich neu, erlischt die getroffene Erbregelung. In der Erstellung des Inventars seiner Hinterlassenschaften sollen die ihr von ihm geschenkten Kleinodien und dergleichen nicht erscheinen, sondern sie sollen ihr Eigengut bleiben. Zu Testamentsausrichtern bestimmt er seinen Stiefvater Abraham Tüttich und Johann Erhard, zu dem er besonderes Vertrauen hat, denen er für ihre Mühen je eine vergoldete Silbermark vermacht. Er behält sich das Recht zur Testamentsänderung vor. Zeugen: Joachim Ölinger und Michael Külßner: Die Ratsurkunde ist besigellt und geben den fünfftzehenden July... 1613.

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Stadtarchiv Nürnberg
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