1584 Apr. 23 (Georgii) Bernhard von und zu Liebenstein, württ, Obervogt zu Lauffen [am Neckar], entleiht von seiner Schwägerin Elisabeth von Liebenstein geb. von Talheim, Witwe des Hans Moritz von Liebenstein, 6.000 fl Landswährung auf Wiederkauf, jährlich auf den 23. Apr. mit 30 fl zu verzinsen. Die Zinsen werden auf folgende, den Gläubigern hiermit verpfändete Zehnten radiziert: 1/4 (meinen habenden sechsten und halbenn Sechsthail) des Frucht- und 1/9 (einem halben Sechs- unnd eim Drithail eines halbenn Sechstenthails) des Weinzehnten zu [Neckar-]Westheim (Westen). Der A. verpflichtete sich zum Einlager in Heilbronn oder Wimpfen. Die Kündigungsfrist bei Wiederkauf oder Ablösung beträgt ein Vierteljahr. Sr.: A. Ausf. Perg., stark besch. mit Textverlust, rückseitig Papierreste - 1 Sg. abg., Pressel anh. - U.: A. - Rv. NB! Die Urkunde wurde als Einband verwendet. Die Provenienzfolge ist deshalb ungeklärt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...