Graf Georg Friedrich von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, Obrist und Ritter, bekundet, dass er Weiprecht und Wolf von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Söhnen, zwei Drittel des Dorfs Michelfeld, den Neipperger und den pfalzgräflichen Teil, sowie das, was davor für Eigentum gehalten, der Grafschaft Hohenlohe aber "zu vergleichung" der 800 Gulden Kapital auf der Stadt Sinsheim zu Lehen aufgetragen wurde, zu Mannlehen verliehen hat. Dieses Lehen ist auf die Genannten gekommen teils von ihrem Vater Reinhard, teils von ihren Vettern Karl Dietrich, Philipp Christoph und Hans Albrecht von Gemmingen, des verstorbenen Hans Konrads Söhnen, sowie von Georg Schweickard und Achilles Christoph von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhnen, "per refutationem salvo tamen successionis iure factam".