Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag, nachdem vor einigen Jahren während eines Aufruhrs (zu zeitten der offrur) in seinem Fürstentum der Heidelberger Bürger Hans Zimmer (Zimer Hans) (+) getötet wurde, wobei Georg (Jorg) vom Hirschhorn dazu "komen ist". Wegen dieser Tat hatten sich Hans' Witwe und Kinder an Kurfürst Philipp von der Pfalz gewandt, der die Angelegenheit seinem Sohn Pfalzgraf Ludwig übertrug. Dieser bemühte sich um eine gütliche Einigung, stieß bei Georg aber auf Widerstand, der meinte, dass er mit der Tat nichts zu tun gehabt hätte. Darauf vereinbarte Ludwig mit anderen, dass den Kindern und der Witwe 60 rheinische Gulden und 20 Malter Korn zukommen sollen, wofür diese einen Verzicht auf sämtliche Klage und Ahndung leisten sollen. Egal ob sie dies tun oder nicht, soll dieser Vertrag in Kraft bleiben und durch den Pfalzgrafen gehandhabt werden. Die Witwe und die Vormunde der Kinder haben geschworen, diese Vereinbarung einzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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