Bernhard Märcklin, Sohn des alten Bernhard Märcklin von Bissingen, zu Kirchheim gef., weil er in böser Absicht ein "Weibsbild erwischt" und in einen kalten Brunnen geworfen und noch etliche andere ähnliche Freveltaten begangen hatte, jedoch auf Fürbitte seines Vaters nach einiger Zeit vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder 20 Gulden Strafe zu zahlen, sein Leben lang alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, niemals eine Waffe anzunehmen und über all dies eine Verschreibung aufzurichten, entscheidet sich für die Verschreibung, gelobt, alle genannten Bestimmungen auszuführen, und schwört U.