Hans Kügelin d.J. von Schnait, zu Schorndorf gef., weil er der Lehre der Wiedertäufer angehangen hatte, jedoch in Anbetracht seines Unverstandes und seiner Einfalt und weil er widerrufen hatte auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner wieder freigelassen, gelobt unter Eid, sein Leben lang keiner Sekte mehr anzugehören, sondern sich dem christlichen Glauben gemäß zu verhalten, auch seine Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen und schwört U. Bürgen (50 fl): Hans Kügelin d.Ä. und Hans Rissen, Vater und Schwiegervater des Angeklagten, beide von Schnait.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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