Ferdinand Ponzetus, apostolischer Protonotar und päpstlicher Generalthesaurar, quittiert Abt Erasmus und den Konvent von St. Emmeram über die Zahlung des anlässlich der Exemtion des Klosters fälligen Census für die letzten sechs Jahre (1510 bis 1515) von jeweils einer halben Goldunze in Höhe von insgesamt 24 Kammergulden an die Generaldepositare der päpstlichen Kammer, Sebastian Johann und Augustinus de Saulis, durch Paul Stadler. S: päpstliches Thesaurarsamt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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