Johann Braun von Erbishofen ("Erbißhouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Altbürgermeister Johann Ehinger von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] und der Richter Heinrich Rembolt, beide Bürger in Ulm, als Pfleger des unmündigen Hieronimus Bitterlin, Sohn des verstorbenen Leonhard Bitterlin, auf Lebenszeit ein Lehen in Erbishofen, das er derzeit bewirtschaftet, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 2,5 Malter Roggen und 1 Malter Hafer Ulmer Maß, 5 Schilling Heller Heugeld und 1 Huhn nach Ulm zu liefern. Bei Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen und nach seinem Tod fällt das Lehen an die Herrschaft zurück. Dieser stehen nach seinem Tod oder bei einem vorzeitigen Abzug außerdem 2 rheinische Gulden als Weglöse zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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