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Hans Windner zu Rohr, Sohn des Rüger Schneider, verpflichtet sich nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis von Abensberg, keine Vergeltung zu üben, insbesondere nicht an Propst Johannes und dem Kloster von Rohr, Niklas Kolb und Johann III. von Abensberg. S: Berthold Startzhauser, Richter zu Abensberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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