Michel Störner und seine Ehefrau Maria, Bernhard Schopp und seine Ehefrau Anna, Hans Werner Weber und seine Ehefrau Katharina sowie Peter Bengel, Hansens Sohn, und seine Ehefrau Katharina, alle bürgerlich sesshaft zu Bonfeld auf dem Kraichgau, in gemmingischem Gebiet, bekunden, dass sie mit Billigung ihres Herrn Reinhard von Gemmingen zu Bonfeld und Eschenau an Hans Heinrich Scherttlin von Burtenbach zu Geisingen und Stammheim eine jährlich zu Johannis Baptist [= 24. Juni] nach Geisingen fällige Gült in Höhe von 35 Gulden württembergischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 700 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter zu Bonfeld, deren Bonität vom örtlichen Gericht für hinreichend befunden wurde, zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.