Vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Oberhadamar verkaufen die Eheleute Johann Behr verschiedene näher bezeichnete Gebäulichkeiten für benannte Summen an den Grafen Johann Ludwig von Nassau-Hadamar, mit welchem sie sich über die Art der Bezahlung (Erlassung von Gülten) einigen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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