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Religionsgravamina III
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Enthaeltvermerke: Stadt Frankfurt (Bürgerrecht der Katholiken) (1769); 78) Mark-Nordheim (Schwarzenberg) (1763); 36) 125) 290) Heimkirchen (1767); 41) 115) 304) Kronberg (1764-1766); 46) v. Zedtwitz zu Asch (1766) 57) Herboltzheim (1756); 88) Parität der Kanzleiverwandten (1766); 91) Reichskammergericht; 100) Gemeinde Maudach (Kurpfalz) (1764); 104) Burghausen (Stift Fulda); 123) Beschwerde der evangelischen Stände beim Kaiser (1770, 1771); 247) Anstellung des Reichs-Consulenten Hartlaub (1771); 268) Hessen wegen Verbotes von Irrlehren unter den Protestanten (1776) (J. R. A. Piederich); 287) Gemeinde Ruchheim gegen Kurpfalz (1777); 296) Pierbaum u.a. (1764); 308) Amelunxen (Corvey) (1764); 309) Transmigranten zu Hermanstadt (1764); 313) Wetzlarische Irrungen (1775) darin: Deduktion 1567 "Dictatum Regenspurg den 3. September 1766 per Chur-Sachsen. Intercessions-Schreiben an Ihro Majestät die Kayserin und Königin zu Ungarn und Böhmen u.u. vom Corpore Evangelicorum für die zur Evangelischen Religion sich bekennende Freyherrlich Zedtwitzische Familie zu Asch, sub dato 9. Julii 1766 abgelassen."; Deduktion 1681 "Dictatum Regenspurg den 15. Aprilis 1767 per Chur-Sachsen. Schreiben an Seine Römische Kaiserliche Majestät vom Corpore Evangelicorum de dato 18. Martii 1767 sämtlicher im Reiche fürwaltender Religions-Bedruckungen halber abgelassen, nebst Inserat die Heimkircher Religions-Gravamina insonderheit betreffend."; Deduktion 1685 "Dictatum Regenspurg den 7. Martii per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum wiederholte endliche Vorstellung dos höchst kläglichen Zustandes der Evangelischen Gemeine zu Heimkirchen de dato 2. Martii 1767."; Deduktion 1689 "Herboltzheimer Commissions-Protocoll, nebst denen dazu gehörigen Beylagen a Num. 1. usque 22. inclusive, zu grundsamer Abfertigung desjenigen, was bißhero zu Behauptung der von dasigen Unterthanen A.C. praetendirten privativen Kirchen-Pfarr- und Schul-Gerechtsamen an das Licht getretten, zugleich aber auch zu offenbarer Darlegung der von hoher Landes-Herrschafft in Übermaaß bezeigten Landes-Vätterlichen Großmuth dem ohnpartheyischen Publico durch offenen Druck mitgetheilet."; Deduktion 1714 "Dictatum Regenspurg den 15. April 1766 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum abermaliges unterthänigstes Memoriale der Evangelischen Bürgerschaft zu Cronenberg dasige Religions-Beschwerden betreffend."; Deduktion 1738 "Dictatum Regenspurg den 16. April 1763 per Chur-Sachsen. Fernerweites Memorial an ein Hochpreißliches Corpus-Evangelicorum von der Evangelischen Gemeinde zu Mark-Nordheim de dato 26. Martii 1763, der Fürstlich-Schwarzenbergischer Seite bekannt gemachten Speciei Facti entgegen gesetzt, dasige Religions-Gravamina betreffende."; Deduktion 1743 "Dictatum Regenspurg den 22. Januarii 1765 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum fernerer Memoriale der Evangelischen Gemeinde zu Maudach de dato 10. December 1764 dasige Religions-Gravamina betreffend. Mit Beylagen Lit. Beylagen Lit. A., B., C."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.