Dekan und Kapitel des Archidiakonalstifts St. Viktor zu Xanten verkaufen, um drohenden Schaden wegen überschwerer Exaktionslasten zu verhüten, an Johann Franz von Hecking und seine Ehefrau Aleida Conera de Rode erblich ihre Weiden gen. die große und kleine Spanhorst im Kirchspiel Bocholt (baussen Boucholtz) in der Bauerschaft Liedern für 1100 Taler zu je 30 Stüber klevisch, über die sie quittieren. Die Weide ist mit demselben Kapital rückkaufbar, nicht jedoch in den folgenden 8 Jahren, und dann von 8 zu 8 Jahren. Die Einlöse soll nach halbjähriger Kündigungsfrist an Pfingsten oder binnen 14 Tagen danach erfolgen. Wenn diese Urkunde beschädigt wird, sollen ein Vidimus oder eine glaubhafte Kopie die gleiche Rechtskraft haben. Nach Rückzahlung des Kapitals sollen Hauptbrief und Vidimus kraftlos sein und zurückgegeben werden, und die zwei Weiden sollen wieder dem Kapitel eingeräumt werden. Die Aussteller verzichten auf alle Privilegien, Einreden und Rechtsbehelfe, die ihnen hiergegen zustatten kommen könnten. - Sie kündigen das Sekretsiegel ihrer Kirche an. Geben Xanten ... 1656 ahm sechsten tagh monats Iunii.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner