Eheregister Gemeinde Seidau (Bestand)
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61019
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> Urkunden und Personenstandsunterlagen >> Personenstandsunterlagen
1876 - 1938
Bemerkungen: Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Personenstand der Bevölkerung über die Tauf-, Trau- und Sterberegister der Kirchen (Kirchenbücher) dokumentiert. Mit dem "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875" wurde diese Aufgabe verstaatlicht. Ab dem 1. Januar 1876 wurde die staatliche Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtend. Zuständige Behörde war das Standesamt. Mit dem am 23. Februar 2007 verkündeten bundeseinheitlichen "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) wurde festgelegt, das die Geburtsregister nicht mehr laufend fortgeführt, sondern nach 110 Jahren geschlossen werden. Danach sind sie dem zuständigen Archiv anzubieten.
Die Gemeinde Seidau war standesamtlich auch für die Orte Auritz, Basankwitz, Baschütz (ab 1936), Blösa, Burk, Dahlowitz (ab 1880), Daranitz, Jenkwitz, Lubachau (ab 1877), Malsitz (ab 1877), Nadelwitz, imschütz, Oehna, Rabitz (ab 1925), Rachlau (ab 1878), Rattwitz, Salzenforst, Schmole (ab 1877), Stiebitz (ab 1877), Strehla, Teichnitz und Temritz zuständig. Beurkundungen erfolgten bis 31.12.1922 beim Standesamt Seidau, danach beim Standesamt Niederkaina. Ab 1953 war das Standersamt Bautzen zuständig. Für die Gemeinde Niederkaina übernahm das Standesamt Bautzen noch bis Ende 1957 standesamtliche Aufgaben. Durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom März 1994 und mit Schreiben des Landratsamtes vom Dezember 1999 wurde entschieden, die Bücher bei dem Standesamt zu belassen, bei dem sie entstanden sind. Aus diesem Grund befinden sich Eheregister der Gemeinden Seidau und Niederkaina - sofern sie geschlossen sind - bis einschließlich 1952 im Stadtarchiv Bautzen.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) und der damit verbundenen Übernahme der Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt Bautzen gebildet. Eine erste Übernahme fand 2010 statt.
Abgebende Stelle: Standesamt Bautzen
Die Gemeinde Seidau war standesamtlich auch für die Orte Auritz, Basankwitz, Baschütz (ab 1936), Blösa, Burk, Dahlowitz (ab 1880), Daranitz, Jenkwitz, Lubachau (ab 1877), Malsitz (ab 1877), Nadelwitz, imschütz, Oehna, Rabitz (ab 1925), Rachlau (ab 1878), Rattwitz, Salzenforst, Schmole (ab 1877), Stiebitz (ab 1877), Strehla, Teichnitz und Temritz zuständig. Beurkundungen erfolgten bis 31.12.1922 beim Standesamt Seidau, danach beim Standesamt Niederkaina. Ab 1953 war das Standersamt Bautzen zuständig. Für die Gemeinde Niederkaina übernahm das Standesamt Bautzen noch bis Ende 1957 standesamtliche Aufgaben. Durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom März 1994 und mit Schreiben des Landratsamtes vom Dezember 1999 wurde entschieden, die Bücher bei dem Standesamt zu belassen, bei dem sie entstanden sind. Aus diesem Grund befinden sich Eheregister der Gemeinden Seidau und Niederkaina - sofern sie geschlossen sind - bis einschließlich 1952 im Stadtarchiv Bautzen.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) und der damit verbundenen Übernahme der Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt Bautzen gebildet. Eine erste Übernahme fand 2010 statt.
Abgebende Stelle: Standesamt Bautzen
städtische Verwaltung
Bestand
Benutzungsmodalitäten: Die Nutzung erfolgt nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Digitalisate von Registern werden nur angezeigt, sofern für alle Einträge im Band die Schutzfristen abgelaufen sind.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
17.06.2025, 07:28 MESZ