Propst Heinrich [von Schleinitz], Dechant Nikolaus [von Altenburg] und das ganze Domkapitel zu Meißen beurkunden, dass die Propstei und Pfarrkirche in Lübben (Lubbin) einst vom inzwischen verstorbenen Ludwig dem Römer, Markgrafen von Brandenburg, ihrer Kirche geschenkt worden sei. Nach dem Willen des Schenkers sei sie danach dem Archidiakonat Lausitz einverleibt worden. Da der Archidiakon seinen Wohnsitz jedoch nicht in der Lausitz, sondern in Meißen habe, weisen die Aussteller der Urkunde ihn an, einen vor Ort befindlichen Offizial (officialem foraneum) für die geistliche Gerichtsbarkeit in Lübben einzusetzen. Zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen dem Archidiakon und dem Offizial, der von Ersterem nach Belieben ausgewechselt werden kann, gibt es eingehende Bestimmungen. - Siegel des Domkapitels angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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