König Albrecht bestätigt dem Abt Heinrich und dem Konvent des Klosters Rot, das eingerückte Privileg Kaiser Friedrichs von 1179 Januar 22, erlaubt demselben von jedermann Güter schenk- oder kaufweise zu erwerben, will dass die in den Reichsstädten wohnenden Leute des Klosters alles Schuldige leisten, ohne Rücksicht auf entgegenstehendes Herkommen usw.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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