Vor Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Tel
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 21b
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden
Stadt Telgte Urkunden
1506 Dezember 7
Regest: Vor Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Telgte (Telget) verkaufen Bernt tor Wyck, Bürger zu Telgte, und dessen Ehegattin an Johann Clever, Pastor, und an sämtliche Vikare der Kirche zu Telgte eine jährliche Rente nach Satzung der Stadt Münster in der Höhe von einer Mark zu Münster gängiger Pfennige. Sie quittieren, dafür zwanzig Mark empfangen zu haben. Diese zwanzig Mark kommen von dem verstorbenen Herrn Ludike tor Vorde. Die Rente von einer Mark soll der Bursarius oder Ministrator der Sonntagsvigilie zu Telgte jährlich ausheben und eine Hälfte davon zur Aufbesserung der Ministratie einbehalten, damit seiner Seele alle Sonntage gedacht werde. Die andere halbe Mark soll er „ministreren“ auf Dienstag nach Sonntag Oculi (4. Fastensonntag) und dem Pastor davon 18 Pfennige geben, wofür dieser alle Sonntage auf der Kanzel (predyke stoel) für ihn bitten soll. Dann soll er die 4 l/2 Schilling dem Pastor, den Vikaren und Küstern einliefern (ministreren) nach Ausweis der Eintragungen in dem Gedächtnisbuch (kalender der memorien). Er gelobt und weist sie an, die eine Mark jährlich auf Mariae Empfängnis (8. Dezember) auszuheben aus ihrem Haus und Hof binnen Telgte, gelegen auf der Dieckstraße (diickstrate) zwischen den Häusern des Deytart Thyes und einer Straße, die auf des verstorbenen Gerd Thyes Haus stößt. Ferner wird die Rente ausgehoben aus einem Acker vor dem Diecktor (dijckporten) bei der Erdbrücke (ertbruggen), gelegen zwischen dem Land Wessels tor Mollen und des Schulten to Verth (Vert). Mit den Eheleuten und Verkäufern leisten als gleiche Prinzipalverkäufer Deytart Thyes und Johann Hundelynckhoff Währschaft für die gute und unverzügliche Zahlung der Rente. Vorbehalt des Rückkaufs dieser Rente mit 20 Mark auf dem genannten Termin und nach halbjähriger Kündigung. Siegelankündigung der Aussteller.
Ausf.-Perg. 22 cm x 27 cm; anh. Sg. beschädigt; Rückvermerk: [Evert] Kluinrock l marck, nunc Johan Kluinrocken. (16. Jh.) — ad causam Zurmühlen ./. Peters ex parte herrn pastoris zu Telgte (1726 Juni 21).
Urkunden
Datum: in vigilia conceptionis beate Marie virginis LAV NRW W, B032u Nr. 179, früher Fstm. Münster, Städte - Telgte Nr. 17.
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:29 MEZ