König Maximilian [I.] Joseph von Bayern belehnt Klemens Wenzel (Wenzeslaus) [Maria] Schenk [Freiherr] von Stauffenberg als Inhaber der Patrimonialgerichtsherrschaft Jettingen für sich und als Lehenträger seines Onkels Johann Franz [Marie] Schenk [Freiherr] von Stauffenberg, Generalvikar zu Würzburg und Domkapitular zu Würzburg und Augsburg, nach den durch den Tod des am 30. November 1803 verstorbenen vorletzten Lehenträgers Damian Hugo Friedrich Anton Schenk Graf von Stauffenberg und des am 12. März 1807 verstorbenen letzten Lehenträgers Johann Ignaz Anton Schenk Graf von Stauffenberg eingetretenen Vasallenfällen, dem am 30. April 1802 eingetretenen, aber ohne Lehenbrief gebliebenen Herrenfall und auf sein Belehnungsgesuch vom 22. April 1808 mit folgenden altbayerischen Lehen als Rittermannlehen: 1) Das Wohnhaus und den Burgstall zu Eberstall mit dem Vorhof und einem kleinen Garten; 2) Den Maierhof zu Eberstall mit näher genannten Äckern und Wiesen, die von dem Vasallen als Schlossbauhofgut mit eigenen Stücken besessen werden; 3) Zwei Höfe zu Eberstall mit näher genannten Äckern und Wiesen, wovon die Grundstücke des einen Hofes zu den Schloßbauhofgütern gezogen und das Haus dem Amts- und Kastenknecht als Wohnung überlassen werden, vom zweiten Hof wird der größere Teil der Grundstücke wieder zum Schlossbau benützt und der Recht mit dem dazugehörigen Hause als ein halber Hof dem Georg Hornung in Eberstall als Erblehen überlassen; 4) Das Bad zu Eberstall; 5) Eine Mühle in Eberstall, die Haubrechts- oder Humbrechtsmühle genannt mit näher genannten Äckern, die August Vogler lebenslang gepachtet hat; 6) Das Gericht zu Oberwaldbach; 7) Den Maierhof zu Oberwaldbach mit näher genannten Äckern und Wiesen im Pachtbesitz von Joseph Bader zu Oberwaldbach; 8) Zwei Höfe zu Oberwaldbach mit näher genannten Äckern und Wiesen im Pachtbesitz von Anton Knopf und Martin Fritz zu Oberwaldbach; 9) Drei Feldlehen zu Oberwaldbach im Besitz von Kaspar Weishaupt, Jakob Knopf und Jörg Weishaupt; 10) Zehn überbaute Hofstätten mit Zugehörungen zu Oberwaldbach im Besitz der Witwe von Joseph Hörmann, Matthäus Hafner, Anton Miller, Joseph Knöpfle, Andreas Ketterle, Matthäus Eppler, der Witwe von Kaspar Miehles, Johann Sing, Johann Häberle und Xaver Forstner mit näher genannten Äckern und Wiesen; 11) Das Gasthaus (Taferne) zu Oberwaldbach; 12) Das Fischwasser zu Oberwaldbach; 13) Den Hirtenstab und alle Ehehaften, die Schmiede, die Weide, die Badestube und das Mesneramt und andere von der Hand verliehene Lehen; 14) Den Wasserfluss, der unter der Humbrechtsmühle aus der Mindel hinab durch das Moos bis nach Jettingen zu dem Schloss fließt und einen weiteren Graben und Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Jettinger Knüppeldamm (Spöck) mit den Beiflüssen oder vielmehr den Fischrechten in diesen Bächen. Alles nach dem Inhalt der jüngsten Lehenprofession vom 25. Januar 1808 und 14. Dezember 1805, wobei aber die Gerichtsbarkeit auf die allerhöchste Erklärung vom 31. Dezember 1806 verwiesen wird. Die Rechte des Aussstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Der Belehnte hat daraufhin seine gewöhnliche Lehenpflicht geleistet und versprochen, dem Aussteller getreu, gewärtig und gehorsam zu sein, seinen Nutzen zu fördern und Schaden von ihm abzuwenden. Er soll das genannte Lehen allezeit ordentlich erhalten, ohne Vorwissen und Bewilligung der königlichen Landesdirektion in Schwaben nicht verkaufen, vertauschen, verpfänden, beschweren oder durch andere beschweren lassen. Falls er von bisher verschwiegenen Lehen weiß oder davon erfährt, soll er diese sofort mitteilen und ansonsten das leisten und tun, was getreue Lehenleute ihren Lehenherren schuldig sind. Andernfalls kann er das Lehen verlieren und verwirken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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