Hans Schwycker d.J., Messerschmiedgeselle aus Calw, wegen Flucht, Gefangenenbefreiung und anderem in Tübingen gef., auf Bitten von Abt Johannes von Hirsau, seinem Herrn, seinem Vater und seiner Freundschaft anstelle eines Gerichtverfahrens mit sechs Wochen Turmhaft bei Wasser und Brot belegt, wovon zwei Wochen zur Bewährung ausgesetzt wurden, schwört U. H. Schwycker d.J. waren wegen Nichtbezahlung eines Frevels aus Calw geflohen, nach der Rückkehr verhaftet worden, erneut geflohen, hatte einen gefangenen Gesellen befreit, sich wieder in Calw gestellt und war erneut entwichen.