Clemens Merckle, Maurer zu Horrheim, wegen fortgesetzten liederlichen Lebenswandels - trotz einer älteren Verschreibung - üblen Verhaltens gegenüber seiner Ehefrau, Versäumnis einer Vorladung des Schultheißen zu Horrheim, unerlaubter Entfernung aus dem Land und Drohreden gegen einige Mitbürger zu Horrheim erneut zu Vaihingen gef. und rechtlich beklagt, jedoch auf sein und seiner Angehörigen Bitten, auch sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seiner früheren Verschreibung gemäß innerhalb und außerhalb des Fleckens keine Waffen zu tragen, offene Zechen und Spiele zu meiden sowie die Markung Horrheim ohne Zustimmung der Obrigkeit nicht zu verlassen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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