Johann Herr zu Helfenstein und seine Söhne Wilhelm und Dietrich bestellen ihren Sohn und Bruder Johann als Bevollmächtigten ihrer Erbschaft und Gerechtigkeit im Dorf (ober- und Nieder-)Roßbach bei Mündersbach, um diesen Besitz ihrem Herrn, dem Grafen Gerhard zu Sayn, erblich zu übergeben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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