Jörg von Werenwag gibt an Propst Heinrich und den Konvent zu Beuron vom Orden des heiligen Augustinus, die man geistliche Chorherren nennt, seinen Teil des grossen Zehnten zu Unterdigisheim (etwas mehr als die Hälfte; von 9 Garben gehören dem Aussteller 5 und dem Heiligen zu Unterdigisheim 4) und dazu sein Drittel des großen Zehnten zu Hartheim (wie er und seine Vorfahren es hatten) und den 4. Teil des großen Zehnten zu Nusplingen, den Marquart von Werenwag, verstorbener Vetter des Ausstellers, dem Heinrich Werenwag, jetzt Kirchherrn zu Nusplingen, als Leibrente gelassen hatte. Dieser Zehntanteil fällt beim Tod des Heinrich Werenwag an den Aussteller als Kastenvogt der Kirche zu Nusplingen und dann an Propst und Konvent zu Beuron. Dazu hat der Aussteller dem Propst und Konvent seine Gerechtigkeit der Lehenschaft der Pfarrkirche und Frühmesse zu Nusplingen gegeben, der beiden Kaplaneien zu Obernheim und der Kaplanei zu Hartheim. Wie der Aussteller und dessen Vorfahren sollen Propst und Konvent sie bei Vakanz verleihen. Was an Zehnt, Widumgütern und Gült in der Urkunde nicht genannt ist, bleibt von der Besitzübertragung ausgenommen. Propst und Konvent haben - wie vorher der Aussteller und dessen Vorfahren - von solchen Zehnten und Lehenschaften dem St. Martinspfleger zu Ebingen jährlich an Martini als Gült 20 Malter Vesen zu geben. Für die Besitzübertragung sollen Propst und Konvent lt. einem besiegelten Brief, den der Aussteller von ihnen hat, einen Jahrtag für den Aussteller, dessen eheliche Hausfrau und beide Eltern begehen