Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 13. September 1625 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Lic. Hermann Otterstedden, fürstlich-münsterischer Richter zu Wolbeck, und dem Bernhard Schürman, Prokurator, als Vormünder der Catharina Paven zum Nutzen ihrer Pflegetochter, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 10 Albertiner Reichstaler, zahlbar in termino Exaltationis S. Crucie ab dem Jahr 1626 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). am abend Exaltationis S. Crucie. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Wennemar Lubert bezeugt am 19. Dezember 1638, dass vor ihm Bernhard Schürman, Prokurator am fürstlich-münsterischen Offizialatsgericht, und dessen Ehefrau Anna Recke erschienen und angaben, dass sie ihre Tochter Christina in das Kloster Niesing gebracht und einkleiden lassen und dem Kloster zur Versorgung der Tochter eine Quote Geldes versprochen haben. Für diesen Zweck zedieren die genannten Eheleute die obige Rentverschreibung dem Gotteshaus Niesing. Zeugen: Kilian Richter und Henrich Weiniken