König Ladislaus [Postumus] von Ungarn und Böhmen erteilt dem zum Frankfurter Reichstag entsandten Kanzler des Königreiches Böhmen, Prokopius von Rabenstein, Vollmacht, während seines Aufenthaltes in Nürnberg von den durch Krankheit und Alter an der Huldigung vor dem König verhinderten böhmischen Lehensträgern den Lehenseid einzunehmen und sie zu belehnen; für die übrigen solle die Frist zum Lehensempfang auf ein Jahr verlängert sein. - Siegler: der Aussteller.