Friedberg, Burg: Wegen der Forderungen Philipps v. Rüdigheim des Älteren (Rudinckeim) an Kuno (Cune) v. Praunheim gen. v. Klettenburg (Clettenberg) wurde am Tag der Ausst. dieses Briefs vor Dietrich Pluger, Freigraf in der Kronengrafschaft (Kronnen-), der Gang der Einigung festgelegt. U. a. wird bestimmt: [1] In der Zeit zwischen 1441 Januar 25 und Februar 16 sollen die Parteien nach Dorfelden kommen, wo zehn ihrer Freunde eine Schlichtung versuchen sollen. [2] Wenn dies nicht gelingt, sollen beide Parteien ihre Forderungen in besiegelten Briefen schriftlich niederlegen, einander zusenden und je zwei ihrer Freunde eine erneute Schlichtung versuchen sollen. [3] Im Fall der Uneinigkeit bei der Entscheidung soll Rudolf v. Kleen (C-) von den Parteien zum Schiedsrichter (obermann) berufen werden. [4] Als Schiedsleute (tedings lude) werden genannt Heinrich v. 'Friburg', Peter Konrad v. 'Friburg zu Wael', Dietrich v. 'Wickede', Heinrich 'Onelackir', Heinrich v. 'Wymelhusen', Freigraf der Stadt Dorpmünde, 'Heyneck von Voirde', Freigraf des Herzogs v. Kleve gen. von der Mark des Freigerichts 'Volmenstein'.