1639 Juli 24, Hohenrechberg Caspar Bernhard, Graf zu Rechberg und Rothenlöwen, Freiherr von und auf Hohenrechberg, Herr zu Illeraichen, Heuchlingen und Alfdorf, kaiserlicher Rat, auf der einen Seite, Johann Rudolf, Domdekan des Fürststifts Eichstätt, Domherr zu Augsburg und Chorherr zu Ellwangen, und sein Bruder Bernhard Bero, bayerischer Kämmerer respective oberster Stallmeister, auf der anderen Seite sowie an dritter Stelle die Söhne des +Hans Michael von Unterwaldstetten und des +Albrecht Ernst zu Rechberghausen, Brüder von Rechberg zu Hohenrechberg, nämlich Benno Franciscus zu Unterwaldstetten und die Brüder Hans Ernst und Hans Wolf zu Rechberghausen, alle von Rechberg zu Hohenrechberg, schließen einen Vertrag über die Herrschaft Hohenrechberg: 1) Ratifikation und Bestätigung der Illeraichenschen Erbteilung von 1613, gegen die die gen. +Brüder von Rechberg zu Rechberghausen sowohl beim kaiserlichen Hof als auch beim Reichskammergericht zu Speyer Beschwerde eingelegt hatten, 2) Schätzung von Stammhaus und Herrschaft Hohenrechberg, bei der es sich um ein Fideikommißgut handelt, auf 64000 fl und Überlassung an den Grafen Caspar Bernhard, der bereits 3/8 besaß; die Brüder Johann Rudolf und Bernhardt Bero, denen ebenso 3/8 gehörten, erhalten 24000 fl, die gen. Freiherren von Unterwaldstetten und Rechberghausen, denen 2/8 zustanden, erhalten 16000 fl und verzichten für sich und ihre Erben auf alle Rechte an der gen. Herrschaft, die im Erbfall an Veit Ernst, Freiherr von Rechberg, fallen soll. 3) Alle Beteiligten versprechen, Caspar Bernhard von Rechberg bei seinen geplanten Prozessen zur Rückgewinnung von dem Fideikommiß entfremdeten Gütern und etwa der ihm vom Haus Östereich zu Innsbruck streitig gemachten Jagdrechte im Eislinger Holz zu unterstützen. - Die drei Parteien schwören an Eidesstatt, sich an den Vertrag zu halten, so als wenn er vor dem Reichskammergericht per sententiam confirmiert und in rem iudicatam ergangen wäre. Die drei Exemplare des Vertrags werden von allen Beteiligten unterschrieben und besiegelt mit Ausnahme von dem in kaiserlichen Kriegsdiensten befindlichen Hans Ernst, der durch seine Mutter, Witwe Anna Maria von Rechberg zu Rechberghausen, geb. Vöhlin von Frickenhausen, vertreten wird. Siegler: 1)-5) die A. und 6) [Anna Maria von Rechberg anstelle ihres Sohnes Hans Ernst] Ausf. Perg. - 6 Sg. an gelb-weiß-roter Seidenschnur in Holzkapseln, 3., 5. und 6. Signetsiegel - U: 1.-4. und 6.: die A.; 5) Anna Maria vonn Rechberg geb. Vöhlinn von Frickenhausen, Freiin - Rv. Altsignatur(en): No. 14; - Nro. 8; - 48; - V B 8