Michael Herl zu Hermannsreit (Hermansreyt) und seine Ehefrau Madgalena verzichten gegenüber dem Kloster Seligenthal auf ihr Leibgedingsrecht auf dem Gut zu Berghofen, nachdem sie dem Kloster Gülten schuldig geblieben sind und das Gut haben verfallen lassen. S: Heinrich Seibersdorfer (Seyberstorffer), Kastner zu Landshut

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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