Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt gegenüber Schultheißen, Gericht und Gemeinde zu Neckarau ihre von seinen Ahnherren Ludwig IV. (konig Ludwigen), Rudolf II. und Ruprecht I. verliehenen und ihm urkundlich vorgelegten Freiheiten, die insbesondere beinhalten, dass niemand zu Neckerau und in der Gemarkung freie Güter haben soll. Kurfürst Friedrich nimmt dabei sich und seine Erben sowie solche Güter aus, die aus besonderer Gnade mit Brief und Siegel befreit wurden und werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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