Johann Graf zu Sayn Herr zu Homburg, bekennt, dass er Arnold Schaub Zollschreiber zu Engers und Katharinen dessen ehelicher Hausfrau Zweihundert Goldgulden welche dieselben ihm zu Ablösung des Dorfes Rheinbrohl aus den Händen des Grafen Johann zu Nassau Herr zu Beilstein, geliehen, schuldig sei, verspricht diese Summe ein Jahr nach Ausstellung dieses Briefes in den christheiligen Tagen zu bezahlen und für den Fall daß er alsdann Zahlung nicht leisten sollte, stellt er demselben frei, sich die 200 Gulden an seinem kaiserlichen Turnos zu Engers selbst zu erheben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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