Der Rat zu Dresden bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang des abermaligen Schreibens der Bautzenener Messerschmiede. Sie haben den Dresdner Messerschmieden befohlen, am 15. Mai 1558 in Bischofswerda zu erscheinen, und sie bitten, den Messerschmieden zu Bautzen mitzuteilen, dass sie ebenfalls am 15. Mai in Bischofswerda erscheinen mögen. Auf einem beigefügten Zettel ist vermerkt, dass der Rat zu Dresden ein Ratsmitglied nach Bischofswerda schicken wird und die Bautzener gebeten werden, desgleichen ein Ratsmitglied nach Bischofswerda zu entsenden.