1362 November 2. Notariatsinstrument: Johann von dem Rede, Bürger und magister civium der Altstadt Lemgo, läßt durch seinen Procuractor den Clericus Johann Reimfried die Appellation an den apostolischen Sitz einlegen gegen ein nach seiner Behauptung wegen Inkompetenz nichtiges Decret Herbords Scholastikers und Richters der Kirche St. Peter und Andreas (Busdorf) zu Paderborn, durch welches dieser ihn auf Instanz des Oestruper (Oestorf bei Pyrmont) Pleban Konrad als Vormundes der Kinder Hermanns von Rodenburc Arnold und Margarethe verurteilt, letzteren ein denselben mediante instantia seculari entzogenes und spoliiertes steinernes Haus nebst Zubehör bei Meidung der Exkommunikation zu restituieren. An der Urkunde befindet sich ein besiegeltes Affix vom 16. November desselben Jahres, worin Herbord auf die ex inefficacibus et frivolis causis interjicierte Appelation refutatorische Apostel erteilt.

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