Propst Martin Sieghard zu Marsberg beurkundet, daß er die Ländereien, mit denen der verstorbene Engelbrecht Welwegen bemeiert gewesen ist und an denen Gerlach Mertens und Johann Jaspars Erben mitberechtigt sind und die der verstorbene Johann Mertens erblich besessen hat, Hunoldt Fobbe, Bürger der Oberstadt Marsberg, als Hauptmeier nach Meierrecht lebenslang überlassen habe. Es sind dies: ein Morgen beim Aketroge am Weg, ein Morgen im Akefeld, an Johann von Thülens Land grenzend, ein halber Morgen am Grünen Weg, ein Sechsgart beim Ziegenborn, an den Peternknap grenzend, ein halber Morgen am Peternknap, ein halber Morgen beim Kalkofen neben Thomas Pilstickers Land, ein halber Morgen auf dem Iberg zwischen Thomas Pilstickers Land und Engelbrecht Bitter, ein halber Morgen Wiese zu Flessinghausen. Dafür soll das Stift jährlich zwischen Michaelis und Martini zwei Scheffel halb und halb von Hunoldt Fobbe erhalten. Der Propst kündigt das Propsteisiegel an. Marsberg