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Strafsache gegen Stadtwildschützen Wilhelm Embting (Embtinck) wegen Annahme domkapitularischer Dienste, aber Urfehde
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Enthält: Verhör des arrestierten Stadtwildschützen Wilhelm Embting (Embtinck) auf der Stadtschreiberei am 22. Februar 1659 durch die Kämmerer Peter Heggeler und Dr. Knoest. Verhör des arrestierten Stadtwildschützen Wilhelm Embting (Embtinck) auf der Stadtschreiberei am 22. Februar 1659 durch die Kämmerer Peter Heggeler und Dr. Knoest. Embting hat sich in den Dienst des Domkapitels begeben, ohne seine Entlassung aus städtischen Diensten erhalten zu haben; er beruft sich auf einen Hinweis des Bürgermeisters Timmerscheidt und gibt nicht zu, wider seinen Eid gehandelt zu haben. Es sei ihm ein Platz als "Baurenführer" zu Nordwalde versprochen worden. Er wisse nicht, ob er noch auf der Rolle des Hauptmanns Warnesaet (Varensaet) geführt werde. Laut Rückvermerk am 7. März 1659 gegen Urfehde aus der Haft entlassen mit der Verpflichtung, vorerst seinen Dienst bis Michaelis weiter fortzusetzen.