Schuldverschreibung, laut welcher Johann Erkinger Freiherr v. Seinsheim eine von seinem seligen Vater - Georg Ludwig d. J. - herrührende, allmählich auf 6212 Gulden angewachsene Schuld an die Stadt Windsheim ausdrücklich anerkannte und sich unter Verpfändung seiner Getreide- und Herrngült zu Hohenkottenheim und Seehaus, dann von 16 Tagen Wiesland bei Kottenheim zur Abzahlung derselben mit fünf Prozent in drei gleichen Jahresraten (Martini 1601, 1602 und 1603) verpflichtete.

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Staatsarchiv Nürnberg