König Ludwig IV. befreit an seinen Zollstellen Fürstenberg, Bacharach und Kaub das Kloster Eberbach von den Zöllen und dem sogenannten Knappenpfennig (Chnappenpennig) auf Wein, Korn und anderen Früchten, die auf den Eigengütern des Klosters wachsen oder diesen als Abgaben geleistet werden, sofern dies eidesstattlich beschworen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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