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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen und Streitigkeiten zwischen den Brüdern Jost und Philipp von Horneck einerseits und ihrer Schwester Margarethe von Löwenstein andererseits gehalten haben, derentwegen sie zum heutigen Tag von seinen Räten verhört worden sind. Margarethe hat ihr väterliches und mütterliches Erbe gefordert, wogegen die Brüder den Auszug eines Vertrags vorgelegt haben, den Margarethe und ihr Ehemann im Beisein weiterer Freunde geschlossen hatten. Nach rechtlichem Beschluss sollte ein weiterer Austrag stattfinden, sofern Margarethe geloben und schwören würde, dass sie in den Vertrag nicht eingewilligt oder diesen angenommen hätte. Kurfürst Philipp hat nun in Ansehung der "verwantnis" beider Parteien diese gütlich dahin vertragen, dass sie sich auf einen Tag zu Kaiserslautern (Lutern) zu einer gründlichen und freundlichen Teilung des väterlichen und mütterlichen Erbes einfinden sollen, wozu der Pfalzgraf zwei seiner Räte verordnen will. Sollten sie sich wegen der Teilung nicht gütlich einig werden, sollen die Räte entscheiden. Damit sollen die Parteien unter dem Verzicht auf weiteren Rechtsgang geschlichtet sein und einander darum nicht mehr behelligen, wobei die Forderungen der Gebrüder von Horneck gegen Philipp von Löwenstein wegen der Kosten der ersten Verträge, die sie als unbillig empfinden, davon unbetroffen sind. In dieser Angelegenheit wollen alle Betroffenen den Rechtsgang vor den pfalzgräflichen Hofrichtern und Räten nehmen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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