Search results
  • -28 of 149

Johannes von Nüdlingen, Spitalmeister des Spitals in Münnerstadt ("Mv/e/nrichstat"), verkauft mit Zustimmung und Rat der Schöffen und des Rats der Stadt Münnerstadt namens des Spitals dem Münnerstädter Bürger Wölflein Prel und seiner Tochter Jutta einen jährlichen Zins von 20 Pfund Heller als Leibgeding. Das Spital hat dafür von den Käufern 200 Pfund Heller erhalten. Dieser Zins ist dem Wölflein Prel jedes Jahr in Münnerstadt zu bezahlen, und zwar die Hälfte am 1. Mai ("vffe sante Walpurg tag") und die Hälfte am 11. November ("vffe santi Martins tag"). Erlebt Wölflein Prel den Weihnachtstag, dann ist der Zins für das kommende Jahr ihm oder wem er diesen vermacht auf jeden Fall zu entrichten. Nach Wölfleins Tod fallen 10 Pfund Heller zu seinem Seelenheil an das Spital zurück. Die restlichen 10 Pfund erhält seine Tochter Jutta in zwei jährlichen Raten zu denselben Bedingungen wie Wölflein. Nach ihrem Tod fällt der gesamte Zins zum Seelenheil der Käufer an das Spital. Bei Säumnis können die Käufer das Spital an seinen Gütern außerhalb der Hofstatt des Spitals pfänden. Die 12 Schöffen und der Rat der Stadt Münnerstadt siegeln zum Zeichen ihrer Zustimmung mit dem Stadtsiegel mit. 1363 ane santi Luce tag des heiligen ewangeliste. Aussteller: Spitalmeister zu Münnerstadt. Empfänger: Wölflein Prel und seine Tochter Jutta

Show full title
Staatsarchiv Würzburg
Loading...