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Friedr. Wilh. Krf. von Brandenburg belehnt den Geheimen Regierungsrat und Hofgerichtspräsidenten Conrad Philipp von dem Romberg nach dem Tode seiner Mutter Anna Theodora geb. von Viermundt mit dem Gut und Haus Ulenbroch und mit dem Gut zu Wipperfurt, "wie dieselbe in unserm Kirspel von Castrop gelegen u. von unser Graffschafft Marck zu Lehen rühren". Am 30. September 1642 war schon Conr. Philipp mit diesen Stücken, aber zu Behuf seiner Mutter, belehnt worden (cf. das Regest vom 30. September 1642). Die Belehnung erfolgt "in Gegenwart unser Geheimen Regierungsräthen u. respective Amtscammerpraesidents Wolters von Morrien u. Johansen Hermansen Freyherrn von Diepenbruch als Lehenmanner". Folgt dann üblicher Lehnseid durch Conrad Philipp. "Geben Cleve". Unterschrift: Moritz zu Nassauw; Joh. de Beyer; Adolf Wursthausen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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