Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner und seinen Gewerken die Fundgrube nahe der Stadt Sobernheim mit drei Lehen oder Schirmbauen verliehen hat. Sie sind für die nächsten vier Jahre nicht verpflichtet, die Grube nach Bergrecht zu bearbeiten, sie mögen Zimmer- und Hüttenholz aus den fürstlichen Wäldern auf dem Berg zu ihrem Bedarf nehmen. Wird Erz gefunden und bedarf man einer Schmelze, sollen die Empfänger für ihren Betrieb vier Jahre lang Kohlholz nehmen und nach Bedarf Kohle brennen, wobei sie dem Pfalzgrafen keinen Waldzins und keinen Lohn für seine Förster und Knechte zu geben schuldig sind. Darüber hinaus sollen Bargsteiner und die Seinen vom Vorkauf und allen weiteren Beschwerungen mit Ausnahme des Bergzehnten befreit sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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