Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner und seinen Gewerken die Fundgrube nahe der Stadt Sobernheim mit drei Lehen oder Schirmbauen verliehen hat. Sie sind für die nächsten vier Jahre nicht verpflichtet, die Grube nach Bergrecht zu bearbeiten, sie mögen Zimmer- und Hüttenholz aus den fürstlichen Wäldern auf dem Berg zu ihrem Bedarf nehmen. Wird Erz gefunden und bedarf man einer Schmelze, sollen die Empfänger für ihren Betrieb vier Jahre lang Kohlholz nehmen und nach Bedarf Kohle brennen, wobei sie dem Pfalzgrafen keinen Waldzins und keinen Lohn für seine Förster und Knechte zu geben schuldig sind. Darüber hinaus sollen Bargsteiner und die Seinen vom Vorkauf und allen weiteren Beschwerungen mit Ausnahme des Bergzehnten befreit sein.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner und seinen Gewerken die Fundgrube nahe der Stadt Sobernheim mit drei Lehen oder Schirmbauen verliehen hat. Sie sind für die nächsten vier Jahre nicht verpflichtet, die Grube nach Bergrecht zu bearbeiten, sie mögen Zimmer- und Hüttenholz aus den fürstlichen Wäldern auf dem Berg zu ihrem Bedarf nehmen. Wird Erz gefunden und bedarf man einer Schmelze, sollen die Empfänger für ihren Betrieb vier Jahre lang Kohlholz nehmen und nach Bedarf Kohle brennen, wobei sie dem Pfalzgrafen keinen Waldzins und keinen Lohn für seine Förster und Knechte zu geben schuldig sind. Darüber hinaus sollen Bargsteiner und die Seinen vom Vorkauf und allen weiteren Beschwerungen mit Ausnahme des Bergzehnten befreit sein.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 330
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1473 Juni 23 (uff mitwoch in vigilia sancti Johannis Baptiste)
fol. 207v [alt: 187v]
Urkunden
Ausstellungsort: Bacharach
Kopfregest: "Wie Jacop Bargsteinern die funtgrube zu Sobernheim geben ist".
Bacharach MZ
Bad Sobernheim KH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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