Ludwig Heinrich, Fürst zu Nassau (Nassaw), Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekun...
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1008 a, 132
1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 12 1651-1675
1656-11-20
Ausfertigung Pergament
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum uff Dillenburgh den 20 . Novembris Im Jahr 1656
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig Heinrich, Fürst zu Nassau (Nassaw), Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekundet für sich und seine Vettern Johann Moritz, Wilhelm Friedrich, Moritz Heinrich, Johann Franz Desideratus, Hermann Otto, Franz Bernhard, Georg Friederich, Wilhelm Moritz und Friedrich, Fürsten und Grafen zu Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herren zu Beilstein, dass der verstorbene Jochim von Hönberg unter anderem von den Landgrafen von Hessen und nach dem Katzenelnboger Vertrag von den Grafen von Nassau die Lehen und Gerechtigkeiten, die seine Eltern in und um Dorndorf (Dorndorff) innehatten, zu Erblehen trug. Nach ihm fielen diese Lehen an den Sohn seiner verstorbenen Tochter Juliane, Philipp von Langenbach, der sie an das Haus Nassau-Katzenelnbogen abtrat und dafür folgende Lehen erhielt. 12 Wagen Brennholz, die die Bauern von Domdorff aus ihrem Wald jährlich je drei zu jeder Fronfasten in den Langenbachsehen Hof zu Hadamar (Obern Hadamar) liefern müssen, gegen eine angemessene Verpflegung, dazu 3 Malter Korn als Pacht von dem Wasserfall bei seiner Mühle zum Ziegenfurt oberhalb von Oberzeuzheim (Oberzeusheim) und die Fischerei im Mühlgraben. Über diesen Tausch wurde am 5. April 1633 eine Urkunde ausgestellt und am 9. Juli 1633 erfolgte laut Urkunde die Belehnung mit den genannten Gerechtigkeiten. Nach dem Tod des Philipp von Langenbach belehnt Graf Ludwig Heinrich die Söhne von dessen Tochter Anna Ottilia von Steprath (Stepperoth); geborene von Langenbach, Conrad Wilhelm, Vincenz Ludwig, Ernst und Georg Ernst von Steprath (Stepperod) mit den genannten Holzfuhren, der Wasserpacht und der Fischerei im Mühlgraben. Conrad Wilhelm und Johann Gottfried an Stelle seiner jüngeren Söhne von Steprath schwören den Lehnseid und werden Mannen und Burgmannen der Grafen von Nassau zu Diez.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig Heinrich, Fürst zu Nassau (Nassaw), Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekundet für sich und seine Vettern Johann Moritz, Wilhelm Friedrich, Moritz Heinrich, Johann Franz Desideratus, Hermann Otto, Franz Bernhard, Georg Friederich, Wilhelm Moritz und Friedrich, Fürsten und Grafen zu Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herren zu Beilstein, dass der verstorbene Jochim von Hönberg unter anderem von den Landgrafen von Hessen und nach dem Katzenelnboger Vertrag von den Grafen von Nassau die Lehen und Gerechtigkeiten, die seine Eltern in und um Dorndorf (Dorndorff) innehatten, zu Erblehen trug. Nach ihm fielen diese Lehen an den Sohn seiner verstorbenen Tochter Juliane, Philipp von Langenbach, der sie an das Haus Nassau-Katzenelnbogen abtrat und dafür folgende Lehen erhielt. 12 Wagen Brennholz, die die Bauern von Domdorff aus ihrem Wald jährlich je drei zu jeder Fronfasten in den Langenbachsehen Hof zu Hadamar (Obern Hadamar) liefern müssen, gegen eine angemessene Verpflegung, dazu 3 Malter Korn als Pacht von dem Wasserfall bei seiner Mühle zum Ziegenfurt oberhalb von Oberzeuzheim (Oberzeusheim) und die Fischerei im Mühlgraben. Über diesen Tausch wurde am 5. April 1633 eine Urkunde ausgestellt und am 9. Juli 1633 erfolgte laut Urkunde die Belehnung mit den genannten Gerechtigkeiten. Nach dem Tod des Philipp von Langenbach belehnt Graf Ludwig Heinrich die Söhne von dessen Tochter Anna Ottilia von Steprath (Stepperoth); geborene von Langenbach, Conrad Wilhelm, Vincenz Ludwig, Ernst und Georg Ernst von Steprath (Stepperod) mit den genannten Holzfuhren, der Wasserpacht und der Fischerei im Mühlgraben. Conrad Wilhelm und Johann Gottfried an Stelle seiner jüngeren Söhne von Steprath schwören den Lehnseid und werden Mannen und Burgmannen der Grafen von Nassau zu Diez.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ
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