Da die Zuständigkeit für die Aufhebung des Salesianerinnenklosters Amberg bereits Anfang 1804 von der Spezialkommission in Klostersachen auf die Landesdirektion Amberg überging, an die wohl auch alle einschlägigen Akten abgegeben wurden, sind im vorliegenden Bestand nur einige wenige Akten, v. a. zur Hofmark Seligenporten, enthalten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv