Landschaftliche Registratur für das Fürstentum Calenberg (Bestand)
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NLA HA, Cal. Br. 19
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Fürstentum Calenberg >> 1.1.2 Akten >> 1.1.2.4 Innere Angelegenheiten >> 1.1.2.4.4 Landschaft
1494-1705 (1717 ff.)
Bestandsgeschichte: Das Repertorium wurde an Hand des Bestandes von dem Angestellten Lathwesen von Ende November 1947 bis Anfang Februar 1948 unter Aufsicht von Dr. Diestelkamp geschrieben. Es enthält überwiegend Akten des 17. Jahrhunderts, daneben aber auch, vor allem in Abschnitt VIII (Landtagsverhandlungen), Archivalien des 16. Jahrhunderts, während das 15. Jahrhundert nur mit einem Aktenstück (Nr. 1) vertreten ist. Endjahr ist 1705.
Bei der Neuverzeichnung konnte die von Geheimrat Dr. Krusch durchgeführte Bearbeitung dieses Bestandes zugrunde gelegt werden. Sämtliche Aktentitel wurden so in das vorliegende Repertorium übernommen, wie sie von Krusch auf den Aktendeckeln angegeben waren. Dabei ist auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Bestand so schnell wie möglich der Benutzung zugänglich zu machen, mit in Kauf genommen worden, daß Krusch im vorliegenden Falle den Herkunftsgrundsatz nicht durchgeführt, sondern den Bestand anscheinend so zusammengelassen hat, wie er von den Archivaren des 18. Jahrhunderts in der großen zweiten Abteilung des Calenbergischen Archivs gebildet worden war (vgl. hierzu Max Bär, Geschichte des Kgl. Staatsarchivs zu Hannover, 1900, S. 12). Deshalb hat er auch wohl darauf verzichtet, die Akten betr. das Amt Westerhof, die einzigen ein Amt betreffenden Akten in diesem Bestand, nach Cal. Br. 2 (Calenbergische Ämtersachen) zu bringen, wo sich bereits der größere Teil auf Westerhof bezüglicher Akten befindet. [...]
Hannover, den 1. März 1948
Das vorliegende Findbuch ist eine in einigen Teilen verbesserte Abschrift des älteren Repertoriums. Es wurde von Frau Rupnow, Pattensen, geschrieben.
Pattensen, den 29.9.1982
Bearbeiter: Lathwesen/Dr. Diestelkamp 1948; Dr. Gieschen 1982
Bei der Neuverzeichnung konnte die von Geheimrat Dr. Krusch durchgeführte Bearbeitung dieses Bestandes zugrunde gelegt werden. Sämtliche Aktentitel wurden so in das vorliegende Repertorium übernommen, wie sie von Krusch auf den Aktendeckeln angegeben waren. Dabei ist auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Bestand so schnell wie möglich der Benutzung zugänglich zu machen, mit in Kauf genommen worden, daß Krusch im vorliegenden Falle den Herkunftsgrundsatz nicht durchgeführt, sondern den Bestand anscheinend so zusammengelassen hat, wie er von den Archivaren des 18. Jahrhunderts in der großen zweiten Abteilung des Calenbergischen Archivs gebildet worden war (vgl. hierzu Max Bär, Geschichte des Kgl. Staatsarchivs zu Hannover, 1900, S. 12). Deshalb hat er auch wohl darauf verzichtet, die Akten betr. das Amt Westerhof, die einzigen ein Amt betreffenden Akten in diesem Bestand, nach Cal. Br. 2 (Calenbergische Ämtersachen) zu bringen, wo sich bereits der größere Teil auf Westerhof bezüglicher Akten befindet. [...]
Hannover, den 1. März 1948
Das vorliegende Findbuch ist eine in einigen Teilen verbesserte Abschrift des älteren Repertoriums. Es wurde von Frau Rupnow, Pattensen, geschrieben.
Pattensen, den 29.9.1982
Bearbeiter: Lathwesen/Dr. Diestelkamp 1948; Dr. Gieschen 1982
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ