Büro Braunkohlesanierung (BBS).- Sanierung der Altlasten im Braunkohlebereich: Bd. 6
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BArch B 412/3355
BArch B 412 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
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März - Juli 1994
Enthält u.a.:
Langfristige Finanzierung und Organisation der Braunkohlesanierung ab 1995, März - Juli 1994;
Kostenanalyse der Projekte und Maßnahmen im Bereich Braunkohlesanierung für die Monate Januar und Februar 1994, Apr. 1994;
Förderung von Projekten/Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung nach § 249 h AFG der Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (MBV) (THA-Nr. 19808) und der Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohle AG (MIBRAG), Bitterfeld (THA-Nr. 9756), Mai - Juni 1993;
Bedingungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Privatisierung der Braunkohlesanierungsgesellschaft.- Schreiben Dr. Christoph Bergeners, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, an THA-Präsidentin Birgit Breuel vom 7. Juni 1994;
Erarbeitung von Controlling-Maßnahmen in der Braunkohlesanierung, Juni 1994;
Privatisierung der Sanierungsgesellschaften im Gebiet der mitteldeutschen und Lausitzer Braunkohle, Juni 1994;
Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit Schrottverkäufen im Rahmen der Braunkohlesanierung.- Strafanzeige der THA gegen Mitarbeiter der MIBRAG, der Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG), Senftenberg (THA-Nr. 4100), und der Gesellschaft für bergbauliche Rekultivierung, Umwelttechnik und Landschaftsgestaltung (BUL), März - Juni 1994;
BBS-Steuerungsgruppe.- Niederschrift der 11. Sitzung am 1. Juni 1994, Juli 1994
Langfristige Finanzierung und Organisation der Braunkohlesanierung ab 1995, März - Juli 1994;
Kostenanalyse der Projekte und Maßnahmen im Bereich Braunkohlesanierung für die Monate Januar und Februar 1994, Apr. 1994;
Förderung von Projekten/Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung nach § 249 h AFG der Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (MBV) (THA-Nr. 19808) und der Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohle AG (MIBRAG), Bitterfeld (THA-Nr. 9756), Mai - Juni 1993;
Bedingungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Privatisierung der Braunkohlesanierungsgesellschaft.- Schreiben Dr. Christoph Bergeners, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, an THA-Präsidentin Birgit Breuel vom 7. Juni 1994;
Erarbeitung von Controlling-Maßnahmen in der Braunkohlesanierung, Juni 1994;
Privatisierung der Sanierungsgesellschaften im Gebiet der mitteldeutschen und Lausitzer Braunkohle, Juni 1994;
Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit Schrottverkäufen im Rahmen der Braunkohlesanierung.- Strafanzeige der THA gegen Mitarbeiter der MIBRAG, der Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG), Senftenberg (THA-Nr. 4100), und der Gesellschaft für bergbauliche Rekultivierung, Umwelttechnik und Landschaftsgestaltung (BUL), März - Juni 1994;
BBS-Steuerungsgruppe.- Niederschrift der 11. Sitzung am 1. Juni 1994, Juli 1994
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), 1995-1999
Aktenführende Organisationseinheit: U 6 (1994)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:13 MESZ
Hierarchie
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