Erbbauvertrag zwischen dem Staatlichen Grundstücksamt Dresden und dem Turnverein Freie Turnerschaft für Döhlen, es bestellt der sächsische Staat dem genannten Turnverein vom 1. Oktober 1925 ab bis 30. September 1946 ein Erbbaurechts an dem zum Kammergut Döhlen gehörigen, auf Blatt 380 des Grundbuchs für Döhlen eingetragenen, 1 Hektar, 23,3 Ar großen Flurstück Nr. 78a des Flurbuchs für das Kammergut Döhlen mit Zubehör; 27. November 1925 mit fünf Anlagen, hierzu ein Nachtrag vom 1. November 1930 mit einer Grundbuchabschrift.

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Sächsisches Staatsarchiv
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