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Die Gemeinde Beuren reversiert gegenüber dem Domkapitel zu Speyer als Inhaber des Amts Rotenfels wegen der bestandsweisen Überlassung von dessen zwei Teilen am großen und kleinen Zehnt in Beurer Gemarkung für neun Jahre um jährlich 55 Gulden Zins.
Die Gemeinde Beuren reversiert gegenüber dem Domkapitel zu Speyer als Inhaber des Amts Rotenfels wegen der bestandsweisen Überlassung von dessen zwei Teilen am großen und kleinen Zehnt in Beurer Gemarkung für neun Jahre um jährlich 55 Gulden Zins.