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Bischof Eberhard von Konstanz urkundet, dass zwischen dem Komtur Gottfried und den Brüdern des Deutsch-Ordens-Hauses Beuggen einerseits und Konrad von Liebenberg anderseits ein Kompromiss geschlossen wurde, wonach beide Seiten ihren wegen einer Erbschaft bestehenden Streit durch ein Schiedsgericht (bestehend aus Heinrich von Klingenberg und Hermann von Langenberg, Konstanzer Kanoniker, und dem Propst und Scholaster der Domkirche zu Basel) entscheiden lassen wollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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