Vertrag zwischen den Truchsessen von Waldburg-Zeil und dem Kloster Waldsee zur Beilegung von Streitigkeiten über im Herrschaftsgebiet der Truchsessen gelegene Besitzungen des Klosters, und zwar Gülten, Lehnhöfe und Leibeigene und das damit verbundene Nieder- und Hochgericht und die Huldigung