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Herzog Heinrich XIV. von Niederbayern verfügt, dass der Abt und der Konvent von St. Emmeram von ihrem Haus in Straubing jährlich nicht mehr als ein Pfund Pfennige Zins an die Stadt Straubing entrichten müssen. S=A
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Herzog Heinrich XIV. von Niederbayern verfügt, dass der Abt und der Konvent von St. Emmeram von ihrem Haus in Straubing jährlich nicht mehr als ein Pfund Pfennige Zins an die Stadt Straubing entrichten müssen. S=A
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 357
Fürstenselekt 1020
Registratursignatur/AZ: Kasten 8, Schublade Nr. 5, Nr. 2
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> II. 1251-1400
1334 März 20
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: ein an Pressel anhängendes Siegel
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Landshut
Literatur: Kraus, Liber probationum, Nr. CCXLI; RB 7 S. 71
Originaldatierung: ... der ist gegeben ze Lantshu{e}t do man zalt von Christes gepurtt dreutzehen hundert jar darnach in dem vier und dreizzigistem jar an dem Palm tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1334
Monat: 3
Tag: 20
Äußere Beschreibung: 16x23 cm
Bayern: Heinrich XIV., Herzog von
Regensburg (krfr.St.), St. Emmeram (Reichsstift): Äbte
Straubing (krfr.St.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.