Abt Berthold [Gunther], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan beurkunden: Sie haben laut einer im Wortlaut inserierten Urkunde des Grafen Georg von Henneberg vom 16. März 1449 [vgl. Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 403] ihre Zehnterträge sowie ihre jährlichen Einkünfte aus den Dörfern Wülfershausen, Saal, Eichenhausen, Maßbach, Poppenlauer, Ballingshausen und Rothhausen für zwölf Jahre an diesen verkauft. Sie verpflichten sich daher zur Einhaltung des Verkaufs während der zwölf Jahre. Der geben ist 1449 am montag nehst nach dem suntag in der Fasten, so man singet in der heiligen kirchen Oculi mei. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Graf Georg von Henneberg